Promotion
Das Promotionsverfahren beginnt mit der "Zulassung zur Promotion" durch Einreichung der Dissertationsschrift und der erforderlichen Unterlagen im Dekanat (siehe Meldeblätter Jura / Wiwi).
Rechtswissenschaft
Die Dissertation kann während eines Promotionsstudiums verfasst werden, für das Sie sich mit einer "Promotionsbestätigung" (nicht "Zulassung zur Promotion") im Studierendensekretariat der Universität Bonn jederzeit immatrikulieren können. Die Voraussetzungen können Sie im Dekanat erfragen. Die Promotionsbestätigung erhalten Sie im Dekanat. Dafür reichen Sie bitte die Betreuungszusage (Betreuungsvereinbarung), das Staatsexamenszeugnis sowie ein Schwerpunktbereichszeugnis (mit Nachweis eines Seminars mit Referat) ein.
- Promotionsbestätigung für inländische Hochschulabschlüsse
- Zweite Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung Rechtswissenschaft vom 18. Juni 2024
- Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung RECHTSWISSENSCHAFT vom 23. Juni 2016
- Promotionsordnung Rechtswissenschaft vom 12. März 2012
- Einreichung der Dissertation
Bekanntmachung Disputationen
Wirtschaftswissenschaften
Eine Promotion in den Wirtschaftswissenschaften ist über das Ph.D.-Program mit intregierten Master of Science in Economic Research an der Bonn Graduate School of Economics möglich. Alle Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Bonn Graduate School of Economics. Eine Promotion am Lehrstuhl ist nicht möglich.
- Promotionsordnung WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN vom 25. April 2005
- Vorgaben Dissertationsexemplare Wirtschaftswissenschaften: Vorgaben für die Dissertationsexemplare 1. Bei Einreichung und 2. Für die Pflichtexemplare nach bestandener Doktorprüfung