Gremien an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät
Fakultätsrat
Aufgabe des Fakultätsrates ist die Entscheidung über die Mittelverwendung der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal) und über Fragen der Forschung und Lehre an der Fakultät.
Fakultätsstudienbeirat
In Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, wie zur Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre, sowie zu Erlassen oder der Änderungen von Prüfungsordnungen, berät der Studienbeirat den Fakultätsrat und den Dekan.
QV-Kommission
Die Qualitätsverbesserungskommission (QV) unterbreitet dem Dekan Vorschläge für die Verwendung der Mittel für Qualitätsverbesserung.