Universität Bonn

Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

Promotion

Promotion

Das Promotionsverfahren beginnt mit der "Zulassung zur Promotion" durch Einreichung der Dissertationsschrift und der erforderlichen Unterlagen im Dekanat (siehe Meldeblätter Jura / Wiwi).

Rechtswissenschaft

Die Dissertation kann während eines Promotionsstudiums verfasst werden, für das Sie sich mit einer "Promotionsbestätigung" (nicht "Zulassung zur Promotion")  im Studierendensekretariat der Universität Bonn jederzeit immatrikulieren können. Die Voraussetzungen können Sie im Dekanat erfragen. Die Promotionsbestätigung erhalten Sie im Dekanat. Dafür reichen Sie bitte die Betreuungszusage (Betreuungsvereinbarung), das Staatsexamenszeugnis sowie ein Schwerpunktbereichszeugnis (mit Nachweis eines Seminars mit Referat) ein.

Wirtschaftswissenschaften

Eine Promotion in den Wirtschaftswissenschaften ist über das Ph.D.-Program mit intregierten Master of Science in Economic Research an der Bonn Graduate School of Economics möglich. Alle Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Bonn Graduate School of Economics. Eine Promotion am Lehrstuhl ist nicht möglich.

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